Kinderschutz und Kinderrechte
Kinderschutz und Kinderrechte sind untrennbar miteinander verbunden. Daher ist die Basis für einen wirksamen Kinderschutz, den Rechten von Kindern auf Gehör und auf Berücksichtigung ihrer Meinung – entsprechend ihrem Alter und ihres Entwicklungsstandes -Raum zu geben und zur Geltung zu verhelfen. Dies ist mir persönlich ein großes Anliegen.
Die
im folgenden genannten Rechte Ihres Kindes sollten überall Berücksichtigung
finden und haben bei meiner täglichen Arbeit eine besondere Bedeutung:
…
das Recht auf ein gewaltfreies Miteinander
…das
Recht, Kind sein zu dürfen
…
das Recht, akzeptiert zu werdern
…das
Recht auf Bildung
…
das Recht auf ein eigenes Entwicklungstempo
…
das Recht auf eine eigene Meinung
…
das Recht auf Mitbestimmung
…
das Recht auf Bewegung
…
das Recht auf Schlaf
…
das Recht, Fehler machen zu dürfen